Die formale Anmeldung und Platzvergabe regelt die Stadt Weinstadt.
Das gesetzliche Wahlrecht der Eltern (SGB VIII §5) bleibt bestehen, sofern in der CLEMENS KITA freie Plätze vorhanden sind. Dazu muss auf dem Anmeldeformular die CLEMENS KITA als Wunscheinrichtung angegeben werden.